: : Dualer Studiengang Dipl.-Rechtspflege <m/w/d> - Berufsbild
"Ich hab das Recht auf meiner Seite!"
Die Justiz ist die wichtige dritte Säule, auf der unser Rechtsstaat ruht. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht, schafft Rechtssicherheit und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen und unsere demokratische Gesellschaft. Im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz stehen über 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit ihrer Arbeit schützen sie die Rechte der Menschen und garantieren dadurch Gerechtigkeit, Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden. Sie sorgen damit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und das Funktionieren unseres Landes.
Checkliste für deine Bewerbung:
- Benötigter Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
- Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
- Praxisausbildung bei pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Wohnortnähe
- Dauer: insgesamt drei Jahre
- Monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.567,85 Euro brutto
Als Dipl.-Rechtspflegerin (FH) oder Dipl.-Rechtspfleger (FH) kannst auch du einen Beitrag zum Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz leisten.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden zum 1. September eines jeden Jahres Bewerberinnen und Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis in den Vorbereitungsdienst für den dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege eingestellt.
In Rheinland-Pfalz nehmen etwa 900 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Mit ihrer Arbeit stärken sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren der Justiz und gewährleisten den Rechtsfrieden für unsere Gesellschaft.
Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger grundsätzlich sachlich unabhängig und eigenverantwortlich.
Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger grundsätzlich sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Sie sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen können nur im Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden. Ihre Stellung ist insofern mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Die gesetzlich garantierte sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sie von anderen Beamtinnen und Beamten. Daher erfordert dieser Beruf Persönlichkeiten, die Entscheidungsfreude, Urteilskraft und Verantwortungsbewusstsein besitzen.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind u. a. in folgenden Aufgabengebieten tätig:
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken,
- Grundbuchsachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Belastungen eines Grundstücks),
- Familien- und Betreuungssachen (z. B. Verpflichtung, Unterstützung und Kontrolle von Betreuern, Vormündern und Pflegern),
- Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen),
- Insolvenzverfahren,
- Registersachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister),
- Strafsachen (z. B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen) und
- Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ehemals richterliche Tätigkeiten, die für alle Bürgerinnen und Bürger und die Privatwirtschaft von großer Bedeutung sind.
Außerdem können die Beamtinnen und Beamten auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung sowie als Dozentinnen und Dozenten in der Fortbildung eingesetzt werden.
Wenn du Interesse und Freude an Informationstechnik und deren Anwendung hast, warten noch ganz andere Herausforderungen auf dich. Hier kannst du an vielen Stellen mitgestalten und die besten technischen Lösungen für die vielschichtigen Aufgaben der Justiz finden.
Sende uns deine Bewerbung bis 16. Februar 2025 zu!
Weitere Informationen zum Berufsbild
Informationsfilm über die Arbeit der Rechtspfleger
Das praxisbezogene duale Studium vermittelt die Kenntnisse, Methoden und praktischen Fähigkeiten, welche für einen zügigen Berufseinstieg erforderlich sind.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden in der Regel zum 1. September eines jeden Jahres Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für den dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege eingestellt.
Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.567,85 € brutto.
Beförderungen richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Geeignete Beamtinnen und Beamte können zur Ausbildung für den Amtsanwaltsdienst zugelassen werden.