: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Karriere
Mit Recht mehr Möglichkeiten erleben
Bewerberinnen und Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.
Nach erfolgreicher Ausbildung werden sie in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Ersten Justizhauptwachtmeister (Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A) ernannt. Beförderungen in die Besoldungsgruppe A 6 der Landesbesoldungsordnung A richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können über eine Ausbildungsqualifizierung die Befähigung für das zweite Einstiegsamt im Justizdienst erlangen und dann als Justizfachwirt/in eingesetzt werden.
Für Beamtinnen und Beamte, die im Justizwachtmeisterdienst besonders herausgehobene Funktionen mit Führungsaufgaben oder besonderer Verantwortung im Ordnungs- und Sicherheitsbereich wahrnehmen, besteht die Möglichkeit der Fortbildungsqualifizierung zur Beförderungsreife nach Besoldungsgruppe A 7 der Landesbesoldungsordnung A. Auch auf diesem Weg kann die Zugangsberechtigung zum zweiten Einstiegsamt im Justizdienst erlangt werden.
Neben diesen Karrierechancen bieten wir Ihnen:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit interessanten und gemeinwohlorientierten Aufgaben sowie Kontakt zu rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern,
- teamorientiertes Arbeiten in einem kollegialen Umfeld,
- zeitgemäße Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung und sicherheitsrelevanten Hilfsmitteln,
- regelmäßige Trainings- und Schulungseinheiten im Bereich Eigen- und Fremdsicherung,
- moderne IT-Ausstattung,
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben,
- ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
- abwechslungsreiche Arbeitsplätze mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (auch Teilzeitbeschäftigung möglich),
- eine gründliche und strukturierte Einarbeitung in Ihre Aufgaben,
- qualifizierte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie
- behördliche Gesundheitsangebote.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.
Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.
Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.
Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.