: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Berufsbild
"Ich hab das Recht auf meiner Seite!"
Die Justiz ist die wichtige dritte Säule, auf der unser Rechtsstaat ruht. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht, schafft Rechtssicherheit und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen und unsere demokratische Gesellschaft. Im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz stehen über 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit ihrer Arbeit schützen sie die Rechte der Menschen und garantieren dadurch Gerechtigkeit, Freiheit, innere Sicherheit und sozialen Frieden. Sie sorgen damit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und das Funktionieren unseres Landes.
Checkliste für Ihre Bewerbung:
- Benötigter Schulabschluss:
Qualifikation der Berufsreife (früherer Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand) - Praxisausbildung bei pfälzischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Ausbildung im unbefristeten Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 4 TV-L; ca. 2.400 EUR brutto)
Als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister können auch Sie einen Beitrag zum Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz leisten.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden Bewerberinnen und Bewerber zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer (Entgeltgruppe 4 TV-L) eingestellt und absolvieren im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses die praktische Ausbildung einschließlich eines fachtheoretischen Lehrgangs.
Nach erfolgreicher Ausbildung werden sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Ersten Justizhauptwachtmeister ernannt (Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A).
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind ein wichtiges Bindeglied zwischen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.
Sie sind unter anderem zuständig für:
- die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes,
- den Sicherheits-, Auskunfts- und Pfortendienst an den Eingängen der Dienstgebäude (Einlasskontrolle),
- die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
- die Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen,
- die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude oder bei Terminen und Sitzungen außerhalb der Gerichtsstelle,
- Aktentransporte sowie
- die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken.
Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung. Dank ihrer Uniform sind Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister für Außenstehende als Landesbedienstete mit hoheitlichen Aufgaben sofort zu erkennen.
Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht.
Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.
Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.
Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.
Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.