: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Bewerbung
Gezielt dort bewerben, wo freie Stellen im Justizwachtmeisterdienst ausgeschrieben sind.
Über die Einstellung als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister bei den Gerichten des Bezirks entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte in eigener Zuständigkeit.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Berufsabschlusszeugnis -falls vorhanden-, Arbeitszeugnisse -falls vorhanden-) unmittelbar an die entsprechenden Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu richten.
Es gibt keine festen Einstellungstermine. Auskunft über freie Stellen im Justizwachtmeisterdienst oder laufende Stellenbesetzungsverfahren erhalten Sie über die Homepage des jeweiligen Gerichts (jeweils unter der Rubrik Stellenausschreibungen bzw. Stellenangebote). Ferner können Sie sich an die zuständige Personalsachbearbeiterin für den Justizwachtmeisterdienst bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, Frau Kristin Kiefer (Tel. 06332 805-307, E-Mail: kristin.kiefer@zw.jm.rlp.de), wenden.
Mögliche Einstellungsbehörden im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken:
- Landgerichte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken,
- Amtsgerichte Bad Dürkheim, Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz mit Zweigstelle Bad Bergzabern, Landstuhl und Pirmasens,
- Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken.
Derzeit keine laufenden Stellenbesetzungsverfahren
Derzeit laufende Stellenbesetzungsverfahren
Landgericht Frankenthal (Pfalz) ‐ 3 Stellen
Bewerbung an:
Herrn Präsidenten des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)
Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an die Geschäftsleiter des Landgerichts Frankenthal, Herrn Marcus Schiefer (Tel. 06233 80-1113).
Zur Internetseite des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.
Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.
Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.
Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.