: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Bewerbung

Gezielt dort bewerben, wo freie Stellen im Justizwachtmeisterdienst ausgeschrieben sind.

Über die Einstellung als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister bei den Gerichten des Bezirks entscheiden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und die Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte in eigener Zuständigkeit.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Berufsabschlusszeugnis -falls vorhanden-, Arbeitszeugnisse -falls vorhanden-) unmittelbar an die entsprechenden Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu richten.

Es gibt keine festen Einstellungstermine. Auskunft über freie Stellen im Justizwachtmeisterdienst oder laufende Stellenbesetzungsverfahren erhalten Sie über die Homepage des jeweiligen Gerichts (jeweils unter der Rubrik Stellenausschreibungen bzw. Stellenangebote). Ferner können Sie sich an die zuständige Personalsachbearbeiterin für den Justizwachtmeisterdienst bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, Frau Justizamtsrätin Kristin Kiefer (Tel. 06332 805-307, E-Mail: kristin.kiefer@zw.jm.rlp.de), wenden.

Derzeit keine laufenden Stellenbesetzungsverfahren
Derzeit laufende Stellenbesetzungsverfahren
Landgericht Kaiserslautern

Bewerbung an:
Herrn Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern

Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an die Geschäftsleiterin des Landgerichts Kaiserslautern, Frau Justizrechtsrätin Doris Bauer (Tel. 0631 3721-102).

Zur Internetseite des Landgerichts Kaiserslautern

Landgericht Zweibrücken

Bewerbung an:
Frau Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken

Bei Rückfragen wenden Sie Sich bitte an die stellvertretende Geschäftsleiterin des Landgerichts Zweibrücken, Frau Justizamtfrau Julia Sapich (Tel. 06332 - 805-105).

Zur Internetseite des Landgerichts Zweibrücken
"So will ich arbeiten - krisensicher, abwechslungsreich und teamorientiert."

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.

Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.

Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.

Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.

Es gibt keine festen Einstellungstermine.