: : Justizfachwirtin / Justizfachwirt <m/w/d> - Finanzielle Aspekte
Recht attraktiv von Anfang an
Die Ausbildung absolvierst du schon im Beamtenverhältnis und erhältst Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.511,65 € brutto. Hinzu kommen Reisekosten, Trennungsgeld und evtl. Umzugskosten.
Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten.
Es geht los in der Besoldungsgruppe A 6: Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag sowie Zulagen.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung beginnen mit der Besoldungsgruppe A 6 und bestehen aus Grundgehalt sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Das Grundgehalt erhöht sich regelmäßig nach bestimmten Zeiten dienstlicher Erfahrung (sog. Erfahrungszeiten), im Rahmen allgemeiner Besoldungserhöhungen oder nach einer Beförderung.
Mit deiner Tätigkeit in der rheinland-pfälzischen Justiz sicherst du dir somit von Anfang an das finanzielle Fundament für eine nachhaltige Lebensgrundlage.
In Krankheitsfällen wird dir eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen solltest du dich freiwillig in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
Wir bieten dir 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr und Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.
Sende uns deine Bewerbung bis 16. Februar 2025 zu!
Weitere Informationen zum Berufsbild als Video
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte tragen wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für die rechtsuchenden Menschen.
Die Anwärterinnen und Anwärter absolvieren die praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nähe ihres Wohnorts.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres ca. 30 Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten EInstiegsamt im Justizdienst eingestellt.
Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 nebst Amtszulage richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.