: : Justizfachwirtin / Justizfachwirt <m/w/d> - Finanzielle Aspekte
Recht attraktiv von Anfang an
Die Ausbildung absolvieren Sie schon im Beamtenverhältnis. Während des Vorbereitungsdienstes werden Ihnen daher Anwärterbezüge gezahlt. Der Anwärtergrundbetrag beträgt zurzeit monatlich 1.321,65 € brutto. Hinzu kommen Reisekosten, Trennungsgeld und evtl. Umzugskosten.
Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten.
Es geht los in der Besoldungsgruppe A 6: Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag sowie Zulagen.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung beginnen mit der Besoldungsgruppe A 6 und bestehen aus Grundgehalt sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Das Grundgehalt erhöht sich regelmäßig nach bestimmten Zeiten dienstlicher Erfahrung (sog. Erfahrungszeiten), im Rahmen allgemeiner Besoldungserhöhungen oder nach einer Beförderung.
In Krankheitsfällen wird Ihnen eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten Sie sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern. Ferner müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen.
Sie erhalten 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr. Ferner gibt es Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.
Bewerbungen sind ab Herbst 2023 wieder möglich!
Weitere Informationen zum Berufsbild als Video
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte tragen wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für die rechtsuchenden Menschen.
Die Anwärterinnen und Anwärter absolvieren die praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nähe ihres Wohnorts.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres ca. 30 Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten EInstiegsamt im Justizdienst eingestellt.
Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 nebst Amtszulage richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.