FAQ
Häufige Fragen
Deine Bewerbung wird schnellstmöglich gesichtet und überprüft, ob wir noch weitere Unterlagen von dir benötigen. Sollte dies der Fall sein, werden wir dich per E-Mail kontaktieren. Im Übrigen treffen wir erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Vorauswahl und laden vorausgewählte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Online-Einstellungstest ein. Sobald die Ergebnisse des Online-Tests vorliegen, treffen wir eine Auswahl für die Vorstellungsgespräche.
Wir möchten mit dem Online-Auswahltest in Erfahrung bringen, ob du hinsichtlich deines Wissenstands und deiner Persönlichkeit zur Justiz passt. Daher solltest du die Fragen ehrlich und ohne fremde Hilfe beantworten. Vorbereiten kannst du dich, indem du dein Grundlagen- und Allgemeinwissen vor dem Test nochmal auffrischst.
Für ein Auswahlgespräch laden wir dich ins Oberlandesgerichtsgebäude (Schloss Zweibrücken) ein. Dort führen wir mit dir ein strukturiertes Einzelinterview.
Wir richten uns bei der Zuweisung der praktischen Ausbildungsabschnitte/der Studienpraxis grundsätzlich nach deinem in der Bewerbung angegebenen Wohnort. Sofern dein Wohnort außerhalb des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken liegen sollte, sprechen wir dich in der Regel im Rahmen des Auswahlgesprächs auf einen möglichen Ausbildungsstandort in unserem Bezirk an. Vor Beginn der Ausbildung/der Studienpraxis informieren wir dich rechtzeitig über dein Ausbildungsgericht.
An beiden Standorten gibt es bereits Planungen für den Bau von Wohnheimen. Bis die Wohnunterkünfte zur Verfügung stehen, musst du dich eigenständig um eine Wohnung/WG kümmern. Wir unterstützen dich bis dahin mit einem aktuellen Vermieterverzeichnis, sodass du schnell und unkompliziert den Kontakt zu Vermietern findest.
Als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes dürfen wir keine Übernahmegarantie aussprechen. Jedoch stellen wir unsere Anwärterinnen und Anwärter bedarfsorientiert ein, sodass sich nach der Laufbahnprüfung beste Perspektiven auf eine dauerhafte Tätigkeit in der Justiz bieten.
Praxisbezogene und theoriebegleitete Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Ausbildungsdauer: 2 Jahre und 2 Monate
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Duales Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und praktische Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
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Duales Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mannheim und praktische Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
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Praktische Ausbildung und fachtheoretischer Lehrgang
Erforderliche Schulbildung:
Qualifikation der Berufsreife
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Podcast
Podcast zum Ablauf und Inhalt des dualen Studiengangs Dipl.-Rechtspflege und der Justizfachwirtausbildung:
▸ Zehn Gründe, bei der Justiz zu arbeiten