Beruf und Familie
Land Rheinland-Pfalz: Familienfreundlicher Arbeitgeber
Angesichts steigender Anforderungen im Beruf wird es zunehmend schwieriger, Kinder und pflegebedürftige Angehörige - überhaupt die Familie - mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben die Präsidenten der Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz beschlossen:
Selbstverpflichtung der Präsidenten der Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz (pdf, 310 kB)
Die rheinland-pfälzische Justiz versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Zu den Angeboten einer familienbewussten Personalpolitik gehören unter anderem:
- Flexibilisierung der Kernzeitregelung mit erweitertem Gleitzeitrahmen,
- individuelle Teilzeitmodelle,
- Angebot alternierender Telearbeit,
- individuelle Lösungen in familiären Notsituationen.

Praxisbezogene und theoriegeleitete Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Ausbildungsdauer: 2 Jahre und 2 Monate
Duales Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und praktische Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildung in Koblenz und Mainz oder duale Studiengänge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mannheim und praktische Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten
Erforderliche Schulbildung:
Ausbildung mit Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Duales Studium mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungs- oder Studiendauer: 3 Jahre
Praktische Ausbildung und fachtheoretischer Lehrgang
Erforderliche Schulbildung:
Qualifikation der Berufsreife