Beruf und Familie

Land Rheinland-Pfalz: Familienfreundlicher Arbeitgeber

Angesichts steigender Anforderungen im Beruf wird es zunehmend schwieriger, Kinder und pflegebedürftige Angehörige - überhaupt die Familie - mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben die Präsidenten der Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz eine Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz beschlossen:

Selbstverpflichtung der Präsidenten der Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz (pdf, 310 kB)

Die rheinland-pfälzische Justiz versteht sich als familienfreundlicher Arbeitgeber. Zu den Angeboten einer familienbewussten Personalpolitik gehören unter anderem:


Praxisbezogene und theoriebegleitete Ausbildung

Erforderliche Schulbildung:
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Ausbildungsdauer: 2 Jahre und 2 Monate

Duales Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und praktische Ausbildung

Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Duales Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mannheim und praktische Ausbildung

Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Praktische Ausbildung und fachtheoretischer Lehrgang

Erforderliche Schulbildung:
Qualifikation der Berufsreife

Noch unentschlossen?
Jetzt über Karrierechancen informieren und bei uns durchstarten!

Podcast
Podcast zum Ablauf und Inhalt des dualen Studiengangs Dipl.-Rechtspflege und der Justizfachwirtausbildung: