Schülerpraktikum
Reinschnuppern und überraschen lassen
Ein Praktikum ist ein guter Weg um den passenden Beruf zu finden. Für interessierte Schülerinnen und Schüler ist es daher möglich, zur beruflichen Orientierung ein Praktikum bei einem Amtsgericht, Landgericht oder bei einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren.
Bei einem Praktikum kannst du
- einen Überblick über die Aufgaben eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft gewinnen,
- den Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften kennenlernen,
- mehr über die vielfältigen Berufsbilder erfahren und Informationen zu den Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten in der Justiz (z. B. Dualer Studiengang Rechtspflege oder Justizfachwirtin/Justizfachwirt) sammeln.
Bei Interesse informiere dich bitte unmittelbar bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft deiner Wahl. Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch mit der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter die Möglichkeit eines Praktikums und die Einzelheiten der Bewerbung zu erfragen.
Suchst du ein Schülerpraktikum im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, findest du die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern der Gerichte unter »Gerichte des Bezirks«. Die Anschriften und Telefonnummern der Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier findest du auf den entsprechenden Internetseiten.
Suchst du ein Schülerpraktikum im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, findest du die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern der Gerichte unter »Gerichte des Bezirks«. Die Anschriften und Telefonnummern der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken findest du auf den entsprechenden Internetseiten.
Praxisbezogene und theoriegeleitete Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Ausbildungsdauer: 2 Jahre und 2 Monate
Duales Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und praktische Ausbildung
Erforderliche Schulbildung:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildung in Koblenz und Mainz oder duale Studiengänge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mannheim und praktische Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten
Erforderliche Schulbildung:
Ausbildung mit Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
Duales Studium mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungs- oder Studiendauer: 3 Jahre
Praktische Ausbildung und fachtheoretischer Lehrgang
Erforderliche Schulbildung:
Qualifikation der Berufsreife