: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Praktikum

Praktikum

Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld des Justizwachtmeisterdienstes zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte frühzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin schriftlich an das Gericht Ihrer Wahl.

Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch mit der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter die Möglichkeit eines Praktikums und die Einzelheiten der Bewerbung zu erfragen. Die entsprechenden Anschriften und Telefonnummern der Gerichte finden Sie auf der jeweiligen Homepage.

"So will ich arbeiten - ein Praktikum gibt mir erste Einblicke in den Justizwachtmeisterdienst."

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.

Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.

Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.

Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.

Es gibt keine festen Einstellungstermine.