: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Ausbildung

"Mit dem Recht auf meiner Seite mach ich meine Ausbildung mit links!"

Die Justizhelferinnen und Justizhelfer (so heißen die neu eingestellten Beschäftigten im Justizwachtmeisterdienst) absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht, bei dem sie eingestellt worden sind (nebst einer dreitägigen Hospitation bei einer Justizvollzugsanstalt). Dabei sind auch Schulungen im Bereich der Eigen- und Fremdsicherung vorgesehen. Die praktische Ausbildung wird ergänzt durch einen zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgang an dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau -.

Die Ausbildung im Überblick:

  • keine festen Einstellungstermine
  • umfassende Praxisausbildung bei dem Gericht, bei dem man im Beschäftigtenverhältnis eingestellt worden ist
  • Vermittlung ergänzender Theoriekenntnisse in einem Lehrgang

Die praxisbezogene und durch einen fachtheoretischen Lehrgang ergänzte Ausbildung wird in der Regel in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin/Justizhelfer (Entgeltgruppe 4 TV-L) absolviert, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgesehen sind. Eingestellt wird zum Zeitpunkt des tatsächlichen Personalbedarfs bei einem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken.

Die angehenden Beamtinnen und Beamten des ersten Einstiegsamtes der Laufbahn Justiz und Justizvollzug absolvieren eine umfangreiche praktische Ausbildung und erlernen so die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz, u. a. in den Bereichen:

  • Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst,
  • Auskunfts- und Pfortendienst,
  • Gerichtsorganisation,
  • Ausübung und Grenzen unmittelbaren Zwangs,
  • Eigen- und Fremdsicherung,
  • Durchführung von Eingangskontrollen mit den Schwerpunkten Personen- und Gepäckkontrolle,
  • Zustellungswesen.

Im Anschluss an die praktische Ausbildung folgt ein zehnwöchiger Lehrgang an dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau - (ein Wohnheim ist vorhanden) gemeinsam mit Justizhelferinnen und Justizhelfern aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie aus Nordrhein-Westfalen. Der fachtheoretische Lehrgang schließt mit einem qualifizierten Zeugnis ab.

"Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Praxis. Die notwendige Theorie wird im Lehrgang vermittelt."

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.

Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.

Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.

Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.

Es gibt keine festen Einstellungstermine.