: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Einstellung

Das Recht im Auge behalten und live dabei sein!

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister im Beamtenverhältnis ist das erfolgreiche Ableisten der vorgesehenen Ausbildung und damit der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.

In den Justizwachtmeisterdienst (zunächst im Beschäftigtenverhältnis) kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt, insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzt,
  2. als Bildungsvoraussetzung über die Qualifikation der Berufsreife verfügt und
  3. die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche, körperliche und sportmotorische Eignung besitzt, die durch Ablegen eines sportmotorischen Leistungstests nachzuweisen ist.

Der Nachweis der sportmotorischen Eignung kann bis zum Ende der praktischen Ausbildung erbracht werden. Inhalte der Prüfung sind körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer.

Organisieren, schnell reagieren und flexibel einsetzbar sein - ich will im Team Verantwortung übernehmen.

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Leistungsfähigkeit und Organisationstalent,
  • Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,
  • Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für den Beruf,
  • Einsatz - und Verantwortungsbereitschaft,
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Flexibilität,
  • sicheres Auftreten und gemeinwohl- bzw. bürgerorientiertes Handeln,
  • Kenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik.

Auch handwerkliches Geschick ist von Vorteil.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.

"Zu meinen Aufgaben gehört es auch, Gefangene zu bewachen und Angeklagte in den Gerichtssaal zu führen - mit dem gleichen Respekt, den das Gericht von ihnen erwartet. Das ist nicht nur meine Aufgabe, sondern auch meine Überzeugung."

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.

Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.

Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.

Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.

Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.

Es gibt keine festen Einstellungstermine.