: : Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister <m/w/d> - Finanzielle Aspekte
Recht attraktiv von Anfang an
Die Ausbildung absolvieren Sie im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses als Justizhelferin bzw. Justizhelfer. Das Entgelt richtet sich nach dem TV-L (Entgeltgruppe 4) und beträgt derzeit ca. 2.400 EUR brutto.
Die Dienstbezüge nach der Ernennung zur Ersten Justizhauptwachtmeisterin oder zum Ersten Justizhauptwachtmeister beginnen mit der Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A und bestehen aus Grundgehalt sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Das Grundgehalt erhöht sich regelmäßig nach bestimmten Zeiten dienstlicher Erfahrung (sog. Erfahrungszeiten), im Rahmen allgemeiner Besoldungserhöhungen oder nach einer Beförderung.
Es geht los in der Besoldungsgruppe A 5: Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag sowie Zulagen.
Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten.
In Krankheitsfällen wird Ihnen eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten Sie sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern. Ferner müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen.
Sie erhalten 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr. Darüber hinaus gibt es Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen in den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften für Sicherheit und Ordnung.
Die Justizhelferinnen und Justizhelfer absolvieren die praktische Ausbildung bei dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft.
Voraussetzung für eine Beschäftigung als Justizwachtmeister/in im Beamtenverhältnis ist der Erwerb der Zugangsberechtigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn Justiz und Justizvollzug.
Bewerber/innen werden in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und absolvieren während dieser Zeit die praktische Ausbildung einschließlich eines zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs.
Um erste Einblicke in das Tätigkeitsfeld einer Justizwachtmeisterin oder eines Justizwachtmeisters zu erhalten, ist es möglich, ein Praktikum bei einem Gericht zu absolvieren.