: : Dualer Studiengang Dipl.-Rechtspflege <m/w/d> - Finanzielle Aspekte

Recht attraktiv von Anfang an

Das duale Studium absolvierst du schon im Beamtenverhältnis. Während des Vorbereitungsdienstes werden dir daher Anwärterbezüge gezahlt. Der Anwärtergrundbetrag beträgt zurzeit monatlich 1.357,85 € brutto. Hinzu kommen Reisekosten, Trennungsgeld und evtl. Umzugskosten.

Beamtinnen und Beamte sind in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten.

Es geht los in der Besoldungsgruppe A 9: Grundgehalt und gegebenenfalls Familienzuschlag sowie Zulagen.

Die Dienstbezüge nach der Rechtspflegerprüfung beginnen mit der Besoldungsgruppe A 9 und bestehen aus Grundgehalt sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Zulagen. Das Grundgehalt erhöht sich regelmäßig nach bestimmten Zeiten dienstlicher Erfahrung (sog. Erfahrungszeiten), im Rahmen allgemeiner Besoldungserhöhungen oder nach einer Beförderung.

Mit deiner Tätigkeit in der rheinland-pfälzischen Justiz sicherst du dir somit von Anfang an das finanzielle Fundament für eine nachhaltige Lebensgrundlage.

In Krankheitsfällen wird dir eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen solltest du dich freiwillig in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichern.

Wir bieten dir 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr und Sonderurlaub bei besonderen Anlässen.

Bewerbungen sind ab 01.09.2024 wieder möglich!

"Dienstbezüge von Anfang an und auch in Krisenzeiten ein sicherer Arbeitsplatz."

Weitere Informationen zum Berufsbild

Informationsfilm über die Arbeit der Rechtspfleger

Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger grundsätzlich sachlich unabhängig und eigenverantwortlich.

Das praxisbezogene duale Studium vermittelt die Kenntnisse, Methoden und praktischen Fähigkeiten, welche für einen zügigen Berufseinstieg erforderlich sind.

Im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (Gebiet der Pfalz) werden in der Regel zum 1. September eines jeden Jahres Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst für den dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege eingestellt.

Beförderungen richten sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Geeignete Beamtinnen und Beamte können zur Ausbildung für den Amtsanwaltsdienst zugelassen werden.